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Flugverspätung


Rechtliche Informationen:

Wenn der Flug ausfällt ist das nicht nur nervig, sondern es enstehen Ihnen eine ganze Reihe von Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten. Sie sind aber auch am Flughafen nicht schutzlos. Wenn Ihr Flug ausfällt gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung und Verpflegung. Das bedeutet, dass die Airline Ihnen zunächst einmal z.B. Getränke anbieten muss und ab einer gewissen Dauer Sie auch einen Geldanspruch haben, unabhängig davon, was Ihr Flug gekostet hat.

Für einen solchen Entschädigungsanspruch, den Sie hier folgend anmelden können, gibt es 3 Voraussetzungen:

1. Der Flug muss sich länger als 3 Stunden verspätet haben oder annuliert worden sein
2. Sie sin aus einem Mitgliedsstaat der EU gestartet oder gelandet
3. Die Airline hat Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU

WICHTIG:

  • Lassen Sie sich die Verspätung direkt am Flughafen quittieren (am besten mit einem Grund)
  • Heben Sie alle Belege für Verpflegungsleistungen (Essen, Trinken, Hotel, etc.) gut auf
  • Die Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren

Im Falle eines Entschädigungsanspruches können Sie von der Airline

bei einem Kurzstreckenflug (bis zu 1.500km), pro Person – 250 €,
bei einem Mittelstrecken flug (1.500 bis 3.500km), pro Person – 400 € und
bei einem Langstreckenflug (über 3.500km) pro Person – 600 € verlangen.