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Mandat erteilen

Vollmacht

Der Rechtsanwaltskanzlei B + D Rechtsanwälte Bohn Drews PartG mbB, Dr.-Klingenberg-Straße 49, 27793 Wildeshausen wird hiermit Vollmacht erteilt. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis

1. zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden;

2. zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);

4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungs-, Anfechtungs- und Rücktrittserklärungen).

5. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen ((§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren; sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 Abs. 2 StPO; mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145a Abs. 3 StPO; zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind die Bevollmächtigten befreit. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Die Kostenerstattungsansprüche dem Gegner gegenüber sowie die gegen diesen geltend gemachten Forderungen werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwaltes an diesen abgetreten, dies gilt insbesondere auch für Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Staatskasse. Der beauftragte Rechtsanwalt ist ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem zahlungspflichtigen Gegner mitzuteilen. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Auf die Mandatsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und das Merkblatt zur Datenerhebung wird ausdrücklich hingewiesen.

Mandatsvereinbarung

In Verbindung mit der erteilten Vollmacht wird folgendes vereinbart:

1. Bei der Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG), der nach Rechnungserhalt fällig ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt.

2. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 2.500.000 € für ein Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die Rechtsanwaltskanzlei nur dann verpflichtet, wenn sie darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

4. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der Rechtsanwaltskanzlei sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

6. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei an diese abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.

7. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

8. Die Verpflichtung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt drei Jahre nach Beendigung des Auftrages. Andere gesetzliche Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt.

9. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz keine Kostenerstattung stattfindet, dass die Kosten somit stets vom Auftraggeber getragen werden müssen.

10. Der Auftraggeber hat die entstandenen Kopiekosten zu erstatten, falls das Gericht eine Erstattung der Kopiekosten ablehnt.

11. Der Auftraggeber wird in der beabsichtigten Angelegenheit darauf hingewiesen, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

12. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Partnerschaft mit dem Mandanten und Dritten im Zusammenhang mit dem Mandat zum Zwecke der Kommunikationserleichterung per E-Mail auch unverschlüsselt kommuniziert. Die Rechtsanwaltskanzlei haftet mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die technische Funktionsfähigkeit dieser Kommunikationskanäle und auch nicht dafür, dass Dritte sich möglicherweise Zugang zu diesen Kommunikationswegen verschaffen können. Auch wenn wir über hohe Sicherheitseinrichtungen verfügen und unsere IT-Systeme regelmäßig kontrollieren, können wir nicht ausschließen, dass unsere Computerprogramme mit Computerviren oder ähnlichen schädlichen Programmen infiziert sind oder werden.

Auf das „Merkblatt zur Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung“ wurde ich hingewiesen und erkläre mich mit der Verarbeitung meiner Daten entsprechend der Erklärung in den Datenschutzhinweisen einverstanden. Weiter wurde ich darauf hingewiesen, dass vorgenanntes Merkblatt auf der Internetseite: www.bd-recht.de abrufbar zur Speicherung zur Verfügung steht. Die Widerrufsbelehrung wurde mir ausgehändigt. In Kenntnis der Widerrufsbelehrung verlange/n wir/ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass die Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwälte mein Widerrufsrecht verliere.

Hinweis

Die vorstehenden Texte werden nebst der von Ihnen eingegebenen Daten in ein Dokument zusammengefügt. Darin willigen Sie mit Unterzeichnung dieses Formulars ein.

B+D Rechtsanwälte – Vollmacht unterzeichnen

Anschrift
Datum der Unterzeichnung(erforderlich)