Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Wir gehen davon aus, dass der Schaden dennoch bevorzugt mit dem KFZ-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners abgerechnet werden soll. Trotzdem sollten Sie Ihren Kaskoversicherer UNBEDINGT kurz darüber informieren, dass es einen Unfall gab, der Schaden allerdings über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgerechnet werden soll. Bei Rückfragen dazu melden Sie sich gerne jederzeit.